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sei du selbst die veränderung, die du dir wünschst für diese welt

– Mahatma Gandhi –

Funktionstraining

Funktionstraining wird vom Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Corpus Lounge gehört der Rheuma-Liga Hessen an, die mit allen Krankenkassen Verträge zur Durchführung des Funktionstrainings abgeschlossen hat. Speziell fortgebildete Trainer und Physiotherapeuten leiten das Training in der Gruppe an. Eine Einheit umfasst 30 Minuten. Die Kurse sind fortlaufend und ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Rückengymnastik - Pia Schäfer - CORPUS LOUNGE

Was ist Funktionstraining?

Funktionstraining ist eine Trockengymnastik, die mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen wirkt (Muskeln, Gelenke, Knochen).

Wie bekommt man Funktionstraining?

Jeder niedergelassene Arzt kann Funktionstraining verordnen, ohne dass es sein Budget belastet. Es wird in der Regel 1 – 2 mal pro Woche – je nach Erkrankung – für 12 oder 24 Monate verordnet.

Funktionstraining - Pia Schäfer - CORPUS LOUNGE

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Für wen ist Funktionstraining?

Nach der Rahmenvereinbarung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Funktionstraining bei rheumatischen Erkrankungen wie Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis, Polyarthrosen, Kollagenosen, Fibromyalgie-Syndrom und Osteoporose sowie bei Haltungsschwächen und -schäden und Schmerzen. Der Arzt kann Funktionstraining auch länger oder erneut verordnen, wenn die Leistung weiter medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist.

Was ist das Ziel des Funktionstrainings?

Das Ziel beim Funktionstraining ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme und Körperbereiche.

Erneute Verordnung

Für eine längere oder erneute Verordnung muss eine schlüssige Begründung aufgeführt werden, z. B. Auftreten einer akuten Verschlechterung der Grunderkrankung, Vermeidung einer Operation, Diagnosewechsel oder kognitive oder psychische Beeinträchtigung infolge Medikamenten-Nebenwirkungen oder chronischer Erkrankung. Die Weiter- oder Neuverordnung kann wiederum für 12 bzw. 24 Monate erfolgen (Richtwerte) – in besonderen Situationen auch darüber hinaus. Begründungen müssen nicht umfangreich sein, aber so transparent, dass sie bei einer Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse nachvollziehbar sind.

Ablehnung der Verordnung durch die Krankenkasse

Wenn eine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, wäre eine Rücksprache mit der Kasse wegen des Ablehnungsgrundes wünschenswert. Wenn die Verordnungsmöglichkeit für Funktionstraining nicht (mehr) gegeben ist, können die Betroffenen kostengünstig als Selbstzahler am Training teilnehmen.
Optional wird zusätzlich ein speziell abgestimmtes Kraft- und Ausdauertraining angeboten.

Termine bitte direkt in der CORPUS LOUNGE erfragen.

Die CORPUS LOUNGE ist einer der größten Anbieter für Funktionstraining und gehört der Rheuma-Liga Hessen an.

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Wir freuen uns auf unser persönliches Kennenlernen.

Rheuma Liga Hessen